Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Waren und Leistungen von praxisdrucksachen.shop zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern.
Das Angebot von praxisdrucksachen.shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an Freiberufler, Selbstständige, Unternehmen, Praxen, medizinische Einrichtungen, Apotheken, Behörden, juristische Personen und vergleichbare gewerbliche, berufliche oder institutionelle Auftraggeber.
Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Bestellung, dass er die Bestellung im Rahmen seiner gewerblichen, selbstständigen beruflichen oder institutionellen Tätigkeit aufgibt.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, soweit ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen im Onlineshop stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Mit Abgabe seiner Bestellung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
Eine automatisierte Bestätigung über den Eingang der Bestellung bestätigt lediglich deren Eingang und stellt noch keine Annahme des Angebotes dar.
Der Auftragnehmer kann das Angebot insbesondere durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung, durch Übersendung eines individuell erstellten Kontrolldruckes oder durch Beginn der individuellen Auftragsbearbeitung annehmen.
Soweit vor Annahme des Auftrages bereits eine Zahlung über einen Zahlungsdienstleister erfolgt ist und der Auftrag nicht angenommen wird, wird der eingezogene Betrag zurückerstattet.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen. Dies gilt insbesondere bei unvollständigen oder widersprüchlichen Angaben sowie bei Zweifeln an der Bezugsberechtigung für bestimmte Produkte.
Erforderliche Angaben, Nachweise, Freigaben oder Zahlungen sind vom Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erfolgen trotz Aufforderung über einen längeren Zeitraum keine zur Fortführung des Auftrages erforderlichen Mitwirkungshandlungen, kann der Auftragnehmer den Auftrag nach angemessener Fristsetzung beenden.
Bei Aufträgen mit vereinbarter Vorkasse kann der Auftrag storniert werden, wenn innerhalb von vier Wochen nach Bestellung kein Zahlungseingang erfolgt. Bei ausdrücklich vereinbarten Expressaufträgen kann diese Frist auf 14 Tage verkürzt werden.
Bei individuell hergestellten Drucksachen erhält der Auftraggeber grundsätzlich vor Produktionsbeginn einen Kontrolldruck beziehungsweise Korrekturabzug in elektronischer oder anderer geeigneter Form. Dies gilt grundsätzlich auch für Nachbestellungen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber hat den Kontrolldruck sorgfältig zu prüfen. Die Prüfung umfasst insbesondere:
Namen und Berufsbezeichnungen,
Praxis- und Unternehmensangaben,
Anschriften,
Telefonnummern und sonstige Kontaktdaten,
Texte und Schreibweisen,
Formate,
Mengen und Produktausführung,
Positionierung von Gestaltungselementen,
sowie sonstige aus dem Kontrolldruck erkennbare Eigenschaften.
Der Auftraggeber hat außerdem seine Rechnungs- und Lieferanschrift auf Richtigkeit zu überprüfen.
Korrektur- und Änderungswünsche sind dem Auftragnehmer in Textform mitzuteilen.
Mit der Druckfreigabe bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit des freigegebenen Standes.
Für Fehler, die im freigegebenen Kontrolldruck eindeutig erkennbar waren und im Endprodukt unverändert wiedergegeben werden, haftet der Auftragnehmer nicht.
Der Auftragnehmer bleibt dagegen für Abweichungen verantwortlich, die erst nach der Druckfreigabe durch seine Bearbeitung oder Produktion entstehen.
Maßgeblich für die Herstellung ist stets der zuletzt vom Auftraggeber freigegebene Kontrolldruck.
Soweit bei einem Produkt ein Herstellereindruck, ein Sicherheitseindruck oder ein Hinweis auf „praxisdrucksachen.shop“ vorgesehen und im Produktangebot oder Kontrolldruck erkennbar ist, gilt dieser als Bestandteil der vereinbarten Gestaltung.
Soweit für das jeweilige Produkt eine Herstellung ohne sichtbaren Herstellereindruck angeboten wird, muss dieser Wunsch spätestens vor der Druckfreigabe mitgeteilt werden.
Der Auftraggeber ist für die von ihm bereitgestellten Texte, Namen, Logos, Bilder, Grafiken, Marken, Berufsbezeichnungen und sonstigen Inhalte verantwortlich.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung der bereitgestellten Inhalte berechtigt ist und deren vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter oder gesetzlichen Vorschriften verletzt.
Eine rechtliche Prüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte durch den Auftragnehmer findet nicht statt, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Wird der Auftragnehmer wegen eines vom Auftraggeber schuldhaft bereitgestellten rechtswidrigen Inhalts von einem Dritten in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen und den zur Rechtsverteidigung erforderlichen Kosten freizustellen.
Bestimmte Rezeptvordrucke, medizinische Formulare, Sicherheitsdrucksachen oder andere entsprechend gekennzeichnete Produkte werden nur an hierfür berechtigte Auftraggeber geliefert.
Je nach Produkt können insbesondere Ärzte, Heilpraktiker, Apotheken, medizinische Einrichtungen oder andere entsprechend berechtigte Berufsgruppen bezugsberechtigt sein.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Herstellung oder Versendung geeignete Nachweise über Identität, berufliche Stellung oder Bezugsberechtigung zu verlangen. Hierzu können insbesondere Berufs-, Praxis-, Approbations-, Apotheken- oder vergleichbare Nachweise gehören.
Die zur eigenen beruflichen Verwendung gelieferten Vordrucke dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers gewerblich weiterverkauft oder als Händler- beziehungsweise Agenturware weitergegeben werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bestehen konkrete Anhaltspunkte für falsche Angaben, eine fehlende Bezugsberechtigung oder eine beabsichtigte Rezept-, Dokumenten- oder sonstige missbräuchliche Verwendung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Bearbeitung und Auslieferung bis zur Klärung auszusetzen.
Der Auftraggeber erhält in diesem Fall Gelegenheit, innerhalb einer angemessenen Frist geeignete Nachweise vorzulegen.
Wird die erforderliche Bezugsberechtigung nicht nachgewiesen oder bestätigt sich ein Missbrauchsverdacht, kann der Auftragnehmer den Auftrag ablehnen beziehungsweise einen bereits geschlossenen Vertrag aus wichtigem Grund beenden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Bereits geleistete Zahlungen werden dabei unter Berücksichtigung berechtigter Ansprüche für bereits erbrachte, individuell angefertigte oder nicht mehr anderweitig verwendbare Leistungen und Waren abgerechnet.
Vorsätzlich falsche Angaben, gefälschte Nachweise oder eine nachgewiesene missbräuchliche Verwendung können zu einer dauerhaften Sperrung des Kundenkontos führen.
Soweit dies gesetzlich zulässig oder vorgeschrieben ist, können bei begründetem Verdacht auf Straftaten oder sonstigen erheblichen Missbrauch zuständige Behörden oder andere zuständige Stellen informiert werden.
Der Auftraggeber ist für die rechtmäßige Verwendung der gelieferten Vordrucke verantwortlich. Insbesondere ist eine Verwendung zur Täuschung im Rechtsverkehr, zur unberechtigten Erlangung von Arzneimitteln oder zu anderen rechtswidrigen Zwecken unzulässig.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellvorgang angezeigt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich vollständig und bargeldlos im Voraus, soweit nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
Bei vereinbarter Vorkasse beginnt die Produktion grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang und – bei individuell hergestellten Drucksachen – nach erfolgter Druckfreigabe.
Soweit Zahlung auf Rechnung oder ein Zahlungsziel ausdrücklich vereinbart wurde, ist die Rechnung zu dem auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt, andernfalls sofort ohne Abzug fällig.
Der Auftragnehmer kann die Gewährung von Zahlung auf Rechnung oder anderer Zahlungsarten mit Zahlungsziel von einer ausreichenden Bonität des Auftraggebers abhängig machen.
Soweit hierfür ein berechtigtes Interesse besteht, kann eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden. Einzelheiten der damit verbundenen Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Verzugsfolgen.
Bei Zahlungsverzug besteht gegenüber Unternehmern ein Anspruch auf die gesetzliche Verzugspauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB. Diese wird spätestens bei Übergabe der Forderung an einen Rechtsanwalt oder an das gerichtliche Mahnverfahren geltend gemacht.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt.
Angegebene Produktions- und Lieferzeiten beginnen erst, wenn sämtliche zur Ausführung erforderlichen Angaben, Druckdaten, Nachweise und Freigaben vorliegen und eine vereinbarte Vorauszahlung vollständig eingegangen ist.
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers können zu einer entsprechenden Verlängerung beziehungsweise einem Neubeginn der Produktionsfrist führen.
Bei Expressaufträgen setzt die Einhaltung der Expressfrist voraus, dass sämtliche erforderlichen Daten, Nachweise, Freigaben und Zahlungen rechtzeitig vorliegen.
Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereiches des Auftragnehmers, welche die Herstellung oder Lieferung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, verlängern vereinbarte Fristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Hierzu können insbesondere erhebliche Betriebsstörungen, Ausfälle von Produktionsmitteln, Energie- oder Telekommunikationsausfälle, Störungen von Transportwegen, Arbeitskampfmaßnahmen, Naturereignisse sowie andere Fälle höherer Gewalt gehören.
Dauert eine solche Behinderung unangemessen lange an, bleiben die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien unberührt.
Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Lieferanschrift vor Ausführung des Auftrages auf Richtigkeit zu prüfen.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt der Versand mit einem vom Auftragnehmer ausgewählten Versanddienstleister.
Bei einem Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Versendung bestimmten Dienstleister auf den Auftraggeber über, soweit gesetzlich zulässig.
Kommt eine Sendung aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden falschen oder unvollständigen Anschrift, Nichtannahme, fehlenden Abholmöglichkeit oder eines vergleichbaren Umstandes zurück, können die für eine erneute Versendung entstehenden zusätzlichen Kosten dem Auftraggeber berechnet werden.
Besondere Wünsche hinsichtlich Zustellung, Ablage oder einer unerwünschten Zustellung an eine alternative Anschrift sind rechtzeitig mitzuteilen, soweit der verwendete Versanddienstleister solche Vorgaben unterstützt.
Offensichtlich beschädigte, unvollständige oder nicht eingetroffene Sendungen sind dem Auftragnehmer möglichst unverzüglich mitzuteilen, damit Nachforschungen und etwaige Ansprüche gegenüber dem Versanddienstleister rechtzeitig eingeleitet werden können.
Diese Mitteilungspflicht dient insbesondere der Schadensbegrenzung. Gesetzliche Ansprüche werden allein durch die Überschreitung einer bestimmten Meldefrist nicht ausgeschlossen, soweit ein solcher Ausschluss gesetzlich nicht zulässig ist.
Nachteile und vermeidbare Schäden, die dadurch entstehen, dass eine erforderliche Nachforschung wegen einer schuldhaft erheblich verspäteten Meldung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist, sind nach den gesetzlichen Vorschriften über das Mitverschulden zu berücksichtigen.
Nach Zustandekommen des Vertrages besteht kein allgemeines kostenloses Stornierungsrecht.
Dies gilt insbesondere bei individuell gestalteten, individuell bedruckten, personalisierten oder bereits für den Auftrag produzierten Waren.
Soweit dem Auftraggeber ein gesetzliches Kündigungs- oder Rücktrittsrecht zusteht, bleiben diese Rechte unberührt.
Der Auftragnehmer kann einer vom Auftraggeber gewünschten einvernehmlichen Aufhebung des Vertrages zustimmen.
In diesem Fall können insbesondere bereits entstandene Kosten, erbrachte Gestaltungs- und Bearbeitungsleistungen, verwendete Materialien sowie bereits hergestellte oder nicht mehr anderweitig verwendbare Waren berechnet werden.
Ersparte Aufwendungen sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
Eine pauschale Stornierungsgebühr wird nicht erhoben, soweit nicht für einen bestimmten Auftrag ausdrücklich und wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
Offensichtliche Eingabe-, Schreib-, Rechen-, Mengen-, Preis- oder technische Darstellungsfehler begründen keinen Anspruch auf Ausführung zu einem offensichtlich fehlerhaften Preis oder mit offensichtlich fehlerhaften Spezifikationen.
Gesetzliche Rechte zur Anfechtung bleiben unberührt.
Wird ein solcher Fehler vor Produktionsbeginn festgestellt, wird der Auftraggeber informiert und erhält Gelegenheit, den Auftrag zu den zutreffenden Konditionen fortzuführen.
Ist ein Produkt oder eine für die Herstellung erforderliche Ware trotz sorgfältiger Planung unvorhergesehen nicht verfügbar, wird der Auftraggeber darüber unverzüglich informiert.
Soweit eine vereinbarte Leistung nicht erbracht werden kann, werden bereits erhaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.
Soweit nur ein Teil eines Auftrages betroffen ist, kann nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eine Teillieferung oder alternative Ausführung erfolgen.
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit dem freigegebenen Kontrolldruck und erkennbare Mängel zu prüfen.
Ist der Auftrag für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
Erkennbare Mängel sind in diesem Fall unverzüglich nach Ablieferung, zunächst nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
Auch Auftraggeber, auf die § 377 HGB nicht unmittelbar Anwendung findet, sind verpflichtet, festgestellte Mängel ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen, insbesondere wenn durch eine weitere Verwendung der gelieferten Ware zusätzliche Schäden oder Kosten entstehen können.
Die Mängelanzeige soll Art und Umfang des behaupteten Mangels möglichst genau beschreiben. Auf Verlangen sind dem Auftragnehmer zur Prüfung geeignete Muster, Fotografien oder sonstige Nachweise zur Verfügung zu stellen.
Nach Feststellung eines Mangels oder eines begründeten Verdachts auf einen Mangel darf die betroffene Ware nicht weiterverwendet werden, soweit durch die weitere Verwendung zusätzliche Schäden entstehen können und die Unterbrechung der Verwendung für den Auftraggeber zumutbar ist.
Der Auftraggeber hat angemessene und zumutbare Maßnahmen zu treffen, um eine Vergrößerung eines möglichen Schadens zu verhindern.
Unterlässt der Auftraggeber schuldhaft eine rechtzeitige Mängelanzeige oder verwendet er eine erkennbar beziehungsweise als möglicherweise mangelhaft erkannte Ware weiter, haftet der Auftragnehmer nicht für diejenigen Schäden und Mehrkosten, die bei rechtzeitiger Anzeige und zumutbarer Schadensbegrenzung hätten vermieden werden können.
Dies gilt insbesondere für Schäden und Aufwendungen, die erst dadurch entstehen oder sich erhöhen, dass eine größere Menge erkennbar mangelhafter Ware weiterverarbeitet, weitergegeben oder verwendet wird.
Die gesetzlichen Vorschriften über Mitverschulden und Schadensminderung bleiben unberührt.
Bei einem berechtigten Mangel ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
Die zum Zwecke einer berechtigten Nacherfüllung erforderlichen Transportkosten trägt der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Kein Mangel liegt vor, soweit das Endprodukt mit dem vom Auftraggeber freigegebenen Kontrolldruck übereinstimmt und die beanstandete Eigenschaft dort bereits eindeutig erkennbar war.
Branchenübliche und technisch unvermeidbare geringfügige Abweichungen insbesondere hinsichtlich Farbe, Papier, Schnitt, Falzung, Positionierung oder sonstiger produktionsbedingter Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, soweit sie die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen.
Die Darstellung von Farben auf Monitoren, Displays, Büroausgabegeräten und nicht kalibrierten Geräten kann von der tatsächlichen Druckfarbe abweichen. Derartige technisch bedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie sich im branchenüblichen Rahmen bewegen.
Reklamationen, die ausschließlich darauf beruhen, dass vom Auftraggeber freigegebene Texte, Praxisangaben, Farben, Positionierungen oder sonstige Inhalte nachträglich geändert werden sollen, stellen keinen Mangel dar.
Bei Druckerzeugnissen sind produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 3 % zulässig, soweit nicht ausdrücklich eine exakte Liefermenge vereinbart wurde. Die tatsächlich gelieferte Menge ist bei der Abrechnung angemessen zu berücksichtigen.
Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nur dann zur Beanstandung der gesamten Lieferung, wenn der verbleibende Teil für den Auftraggeber nach objektiven Maßstäben nicht sinnvoll verwendbar ist.
praxisdrucksachen.shop verkauft ausschließlich an Unternehmer beziehungsweise im Rahmen einer gewerblichen, selbstständigen beruflichen oder institutionellen Tätigkeit handelnde Auftraggeber.
Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht daher bei den über praxisdrucksachen.shop geschlossenen Verträgen nicht.
Ein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder für das betreffende Produkt ausdrücklich angeboten wurde.
Individuell angefertigte, bedruckte, codierte, personalisierte oder sonst auftragsbezogen hergestellte Waren können nach ordnungsgemäßer Herstellung grundsätzlich nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden.
Dies gilt auch für solche Rezeptvordrucke oder andere Sicherheitsdrucksachen, die äußerlich keinen sichtbaren individuellen Praxiseindruck tragen, aber im Rahmen der Herstellung kundenspezifische Sicherheits-, Identifikations- oder sonstige Personalisierungsmerkmale erhalten.
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers wegen einer mangelhaften Lieferung bleiben hiervon unberührt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum des Auftragnehmers.
Bis zum Eigentumsübergang darf der Auftraggeber die Ware im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes verwenden, soweit dem keine besondere Zweckbindung oder Bezugsbeschränkung entgegensteht.
Der Auftragnehmer kann Auftrags-, Druck-, Gestaltungs- und Produktionsdaten im gesetzlich zulässigen Umfang aufbewahren, insbesondere um Nachbestellungen und Reklamationen bearbeiten zu können.
Eine dauerhafte Archivierung bestimmter Druck-, Layout- oder Produktionsdaten ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Auftraggeber ist daher selbst für die dauerhafte Sicherung von Originaldateien und sonstigen von ihm benötigten Daten verantwortlich.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, ältere Produktions- und Druckdaten nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungszeit zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen berechtigten Gründe entgegenstehen.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Unbeschränkt bleibt ferner die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen anderen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Auftragnehmer bei leichter Fahrlässigkeit insbesondere nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, die nicht vertragstypisch und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren.
Dies gilt insbesondere für:
entgangenen Gewinn,
entgangenen Umsatz,
Betriebs- oder Produktionsausfälle,
Nutzungsausfälle,
zusätzliche Personal- oder Verwaltungskosten,
Kosten einer internen Nachbearbeitung,
Ansprüche von Patienten, Kunden, Geschäftspartnern oder sonstigen Dritten,
sowie andere mittelbare Vermögensschäden,
soweit es sich nicht um vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden handelt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Mehrkosten, die dadurch entstehen oder sich erhöhen, dass der Auftraggeber einen erkannten oder bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbaren Mangel nicht rechtzeitig mitteilt.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber eine möglicherweise mangelhafte Lieferung trotz Kenntnis des Mangels oder eines konkreten Mangelverdachts weiterverwendet oder ihm zumutbare Maßnahmen zur Schadensbegrenzung unterlässt.
Der Haftungsausschluss nach den vorstehenden Absätzen gilt nur für den Teil des Schadens, der bei rechtzeitiger Anzeige und zumutbarer Schadensbegrenzung hätte vermieden werden können.
Insbesondere besteht keine Haftung für vermeidbare Folgeschäden, die nach dem Zeitpunkt entstehen, zu dem der Auftraggeber den Mangel erkannt hat oder bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennen und durch eine zumutbare Mitteilung oder Einstellung der weiteren Verwendung eine Schadensausweitung hätte verhindern können.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn aufgrund eines behaupteten Mangels ungewöhnlich hohe Schäden, erhebliche Ansprüche Dritter, Betriebsunterbrechungen oder andere erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen.
Besteht für den Auftraggeber erkennbar die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens, hat er den Auftragnehmer hierauf bereits bei Auftragserteilung hinzuweisen, soweit diese besondere Schadensgefahr für den Auftragnehmer nicht ohnehin erkennbar ist.
Der Auftragnehmer haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht für atypische außergewöhnliche Schäden, deren besonderes Risiko bei Vertragsschluss für ihn weder erkennbar war noch vom Auftraggeber mitgeteilt wurde.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber gelieferte Drucksachen entgegen gesetzlichen, behördlichen, berufsrechtlichen, produktspezifischen oder technischen Vorgaben verwendet.
Die Verantwortung für die inhaltlich und rechtlich zulässige Verwendung von Rezeptvordrucken, medizinischen Formularen und anderen berufsspezifischen Drucksachen liegt beim Auftraggeber, soweit der Schaden nicht auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruht.
Für Schäden an Druckern, Kopierern oder sonstigen Geräten des Auftraggebers gelten die vorstehenden Haftungsbestimmungen.
Eine Haftung besteht insbesondere nicht, soweit ein Schaden darauf beruht, dass die gelieferten Drucksachen in einem hierfür ungeeigneten Gerät, entgegen den Vorgaben des Geräteherstellers oder auf sonstige unsachgemäße Weise verwendet wurden.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausdrücklich eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit übernommen hat.
Auf die Vertragsverhältnisse findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist daneben berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und der Vertrag im Übrigen wirksam.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 18. August 2026